Hier die einzelnen Fahrerlaubnisklassen die wir ausbilden:
Gültig seit dem 01.01.2023
Ausbildungsvertrag im Downloadbereich
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t
und Anhänger bis 750 kg
Unser derzitiger Schaltwagen Hyundai Kona 1.0 /122 Ps
Automatikregelung Klasse B/BF 17
Schlüsselzahl 197
Die Prüfung kann auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden.
Die unbeschränkte Klasse B erhält, wer mindestens zehn Schalt-Fahrstunden absolviert und seine Befähigung in einer 15-minütigen Testfahrt beim Fahrlehrer nachgewiesen hat.
Im Führerschein wird die Schlüsselzahl 197 eingetragen. Dies ist allerdings eine nationale Regelung die im Ausland keinerlei Nachteile mit sich bringt.
Der kleine Nachteil: Bei Erweiterung auf die Klasse BE oder eine C- oder D-Klasse erfolgt der Automatikeintrag für diese Klasse, wenn die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug erfolgt ist.
Fahrerlaubnisanträge für B/BF 17 zum Download
findet Ihr auf dieser Seite ganz unten !!
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t und Anhänger über 750kg
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
(keine eigene Fahrerlaubnisklasse)
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3 500 kg
und nicht mehr als 4 250 kg
Rollerführerschein mit 15 Jahren
Die erste Möglichkeit ist der direkte Erwerb vom Mopedführerschein. Das Mindestalter hierfür beträgt seit dem 28.07.2021 15 Jahre (hier geht es zu den Ausnahmen). Folgende Stunden müssen in der Fahrschule absolviert werden:
Quelle: www.Bußgeldkatalog.org
leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,auch mit Beiwagen.Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
Vorher Klasse S
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h undHubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nichtmehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als4 kW (bei Elektromotoren
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h undHubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
unser Neuzugang Honda CBF125 F
Aus aktuellem Anlaß erweitern wir unser Angebot auf einen Weiterbildungsvertrag der dem Beschluß des Bundesrates vom 20.12.2019 gerecht wird.
Ihr findet diesen ebenfalls im Downloadbereich.
Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und Motorleistung von nicht mehr
als 11 kW undVerhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW
Aufstieg von A1 auf A2 oder A1 auf A bei erreichen des Mindestalters von 24 Jahren
ohne theoretische Prüfung und auch ohne Sonderfahrten möglich.
Nur praxis Prüfung erforderlich !!!!
Krafträder mit Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
auch mit Beiwagen.
vorher Klasse A (direkt Erwerb jetzt Mindestalter 24 Jahre)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung von mehr als 15 kW oder
mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³
(bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h und Leistung von mehr als 15 kW.
NEU...vorher Klasse B... jetzt Klasse A...NEU
Seit 19.01.2017 gehören diese KFZ wieder zur Klasse B
Das machen wir mal besser nicht :-)
Quelle:BMVBS- Führerschein-Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen
Hier sind im moment nur die Erneuerungen der
Fahrerlaubnisklassen, die wir auch ausbilden!
Diese Anträge werden für die Beantragung einer
Fahrerlaubnis der Klassen B / BF 17 benötigt !
Für die Klassen AM und A1 braucht Ihr lediglich die Ersterteilung
wichtig jedoch das Vorder und Rückseite auf einem Blatt sind.