Hier werden wir versuchen immer wieder Neuigkeiten über gesetzliche Änderungen oder aktuelle Rechtsprechungen zu veröffentlichen !
NEU IM Jahr 2023
Ab 1.Februar ist es Pflicht zwei medizinische oder zwei FFP2 Masken im Verbandskasten mitzuführen !!
NEU IM Jahr 2018
Hinter dem nachfolgenden Link findet Ihr so ziemlich alles was im Fahrerlaubnisrecht aktuelles zu finden ist !!
Bußgeld Katalog.org , ist eine Seite die ich für sehr interessant halte.
Update 09.05.2020
Am Montag ab 17:00 Uhr Bürodienst !!!
Update 07.05.2020
Nun ist es Amtlich !
Offiziell sollen wir ab dem 11.05. wieder starten dürfen, da es eine sehr spontane Entscheidung der Regierung war schließe ich mich dem nicht so schnell an , sondern werde schrittweise einsteigen.
Die Teilnehmer des geplanten Osterferienkurs werden auf den Beginn des Pfingstferienkurses vorverlegt.
Da wir nur in kleineren Gruppen bis zu einer max. Größe von 8 Personen Schulen dürfen , habe ich mir aber vorgenommen insgesamt den gesamten Juni theorieunterricht anzubieten. Kleiner Wermutstropfen ist der geringe Anstieg der Grundgebühr.
Die Pläne für Unterricht werden hier die Woche noch eingestellt.
Vg Ralf
Update 02.05.2020
So wie es heute aussieht , hat der Lenkungsausschuß entschieden ,dass die Fahrschulen ab 11.ü5. wieder schrittweise in den Ausbildungsbetrieb reingehen dürfen. Was mit dem schrittweisen gemeint ist weiß ich noch nicht , aber ich halte euch auf dem laufenden.
Solange der TÜV noch keine Prüftermine zum Buchen in seinem Portal eingestellt hat können wir sowieso noch nicht viel machen. Dennoch es gibt Licht am Ende des Tunnels.
Bleibt Gesund
VG Ralf
Update 01.05.2020
Update 30.04.2020
Liebe Besucher dieser Seite , liebe Fahrschülerin und Fahrschüler .
Die Ereignisse überstürzen sich , jedoch passiert jetzt genau endlich das was von Lockdowngegnern seit geraumer Zeit gefordert wurde, nämlich die tägliche oder sogar stündliche Überprüfung der Maßnahmen auf ihre Berechtigung.
Nun ist es soweit das am Samstag den 2.05. ein Lenkungsausschuss des Landes Baden Württemberg tagt und die Weiterführung von Fahrschulen per Datum bekannt gegeben werden. Also dran bleiben und immer wieder hier reinschauen um auf dem laufenden zu bleiben.
Bleibt Gesund , eure Fahrschule Ralf Lukas
Quelle: Fahrlehrerverband Baden Württemberg
Update 28.04.2020
Liebe Besucher dieser Seite , liebe Fahrschülerin und Fahrschüler .
Leider kann ich immer noch nichts Positives melden was unser vorankommen betrifft. Die Landesregierung hat nach wie vor keine klaren Ansagen gemacht wann es für Fahrschulen in Baden Württemberg weitergehen könnte. Der Termin 06.05. ist offensichtlich auch vom Tisch , denn einerseits haben wir Fahrschulen nichts mit dem Kultusministerium zu tun , anderseits werden unsere Regularien an den Schulischen Entscheidungen angelehnt.
Ich für meinen Teil habe verschiedene Konzepte entwickelt , wenn es dann weitergeht , wie es funktionieren kann , eins vorweg ... wir werden Theorieunterricht trotzdem in Blockform anbieten. In deutlich kleineren Gruppen damit wir den Gesetzlichen vorgaben gerecht werden , Ihr aber trotzdem zügig voran kommt. Heißt wir müssen uns kurzschließen wer in welcher Woche mitmacht, ab nächster Woche stelle ich ein Plan hier ein an dem Ihr euch orientieren könnt. Wenn es Unklarheiten oder Fragen gibt , meldet euch ich werde jede Frage beantworten, oder Ihr schreibt unter Kontakte eine Mitteilun.
Bis dahin bleibt Gesund und Munter , haltet Euch weiterhin an die Regeln , wir sehen uns .
Update 12.04.2020.
Liebe Besucher dieser Seite, liebe Fahrschülerrinnen und Fahrschüler, leider gibt es nicht unbedingt positive Nachrichten im Zusammenhang der jetzigen Situation.
Wie es derzeit aussieht werden wir uns wohl auf eine Verschiebung des Wiedereinstiegsdatums einstellen müssen.
Im Moment kursieren Gerüchte , dass der Termin bis mitte Mai vorgeschoben wird,
aber es ist noch nicht sicher !!! Also dran bleiben und immer wieder reinschauen.
Positives als solches ist dahingehend zu vermelden das alle vorhandenen Anmeldungen bestand haben, in welcher Form wir sie abarbeiten werden, können wir gern telefonisch besprechen. Das Prüfaufträge um mindestens drei Monate verlängert wurden und das wir weiterhin auf die Pfingstferien auch den Osterkurs zusätzlich planen.
Also bleibt weiterhin Gesund und haltet Euch an die Vorgaben , je besser desto schneller sehen wir uns wieder.
Hallo Liebe Schüler meiner Fahrschule, oder noch Fremde die hier reinschauen
ich hoffe diesen Beitrag lesen sehr viele von Euch ,
ich habe eine gaaaanz große bitte an Euch,
haltet Euch an die allgemeinen Aufforderungen unser Landesregierung, je Disziplinierter
wir mit der derzietigen Situation umgehen um so schneller kann es weitergehen und wir
haben es überstanden.
Wenn allerdings die Wellen immer größer werden und sich weiterhin zu viele wiedersetzen
weil sie glauben Immun oder Cool zu sein um so länger und gefährlicher wird alles.
News vom 17.03.2020
Mitteilung vom TÜV Süd :
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund der aktuellen Situation hat TÜV SÜD für Baden-Württemberg und Bayern entschieden ab sofort keine theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfungen mehr durchzuführen.
Diese Maßnahme gilt ab 18.03.2020 bis 19.04.2020 vorbehaltlich der weiteren Entwicklung.
Vorbestellte Prüfleistungen werden natürlich kostenfrei storniert. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Ihre zuständige Niederlassung.
Wir bitten um Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Ihr FE-Team
Wir werden unseren Betrieb wohl bis zum 19.04.2020 geschlossen halten müssen, also immer wieder mal auf unsere Homepage schauen um aktuell zu bleiben.
Quellenlink :Bußgeldkatalog.org
Das ist NEU ab 2015
Abmelden von Kraftfahrzeugen online
Quellenlink : StVO.de
Brandaktuelle Info veröffentlicht am 28.06.2014
In jedem Fahrzeug Warnweste Pflicht
Ab 1. Juli 2014 muss in jedem Kraftfahrzeug eine Warnweste mitgeführt werden. Dann gilt eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (STVZO) bundesweit. Paragraph 53a schreibt dann das Mitführen mindestens einer Warnweste in PKW und Nutzfahrzeugen vor. Für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge gibt es in Deutschland bereits eine Warnwestenpflicht, die in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften geregelt ist.
Verkehrssünderdatei in Flensburg komplett umgekrempelt.
Verkehrsminister Ramsauer: Gesetzentwurf des CSU-Politikers ist bewilligt
ANZEIGE
Berlin - Jetzt steht es endgültig fest: Die Punktereform von Verkehrsminister
wird kommen. Nachdem der
die Neuregelungen der Flensburger Verkehrssünderdatei im Juni
, segnete er sie am Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause doch noch ab. ANZEIGE
Bund und Länder hatten sich zuvor auf einen Kompromissvorschlag zu dem Gesetzentwurf geeinigt.
Anders als ursprünglich geplant, bleibt nun die Möglichkeit erhalten, über freiwillige Schulungen einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abzubauen. In Kraft treten sollen die Neuregelungen zum 1. Mai 2014.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Je nach Schwere des Vergehens werden ein, zwei oder drei Punkte vergeben. Bisher reichte die Skala von einem bis sieben Punkten.
Punkteüberführung | |
Alter Punktestand | Übertragung ins neue Punktesystem |
1 bis 3 | 1 (Vormerkung) |
4 bis 5 | 2 (Vormerkung) |
6 bis 7 | 3 (Vormerkung) |
8 bis 10 | 4 (Ermahnung) |
11 bis 13 | 5 (Ermahnung) |
14 bis 15 | 6 (Verwarnung) |
16 bis 17 | 7 (Verwarnung) |
>=18 | 8 (Entzug) |
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
- Die Obergrenze für das Punktekonto liegt nun nicht mehr bei 18, sondern bei acht Punkten. Hat ein Autofahrer vier oder fünf Punkte auf dem Konto, wird er schriftlich ermahnt. Bei sechs oder sieben Punkten muss er an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Ab 8 oder mehr Punkten wird der Führerschein entzogen.
- Aufgenommen werden sollen nur noch Verstöße, die sicherheitsgefährdend sind. So wird beispielsweise das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette nicht mehr mit Punkten geahndet. Im Gegenzug sind für diese Vergehen teilweise höhere Geldbußen geplant.
- Gespeicherte Punkte sollen künftig jeweils separat verjähren, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden.
- Besonders interessant für jeden, der bereits Punkte in Flensburg gesammelt hat, ist die Übertragung der alten Zähler ins neue System:
ACHTUNG ! ACHTUNG ! ACHTUNG ! ACHTUNG ! ACHTUNG
Ab dem 19.01.2013 neue Führerschein Verordnung !!!!!!!
Ausbildungsplan für die Fahrerlaubnisergänzung B 96
(keine eigene Fahrerlaubnisklasse)
Wechselkennzeichen
Informationen zum Wechselkennzeichen
Seit Juli 2012 ist das Wechselkennzeichen auch in Deutschland erhältlich. Doch lohnt sich das Wechselkennzeichen für Sie? Welche Kombinationen sind möglich? Welche Kosten kommen auf Sie zu und wie sie Geld sparen können?
Weiter Info`s direkt bei:
http://www.wechselkennzeichen.net/
Quelle:Wechselkennzeichen.net
Hier sind nicht so aktuelle Neuigkeiten hinterlegt, aber dennoch interessant !